E-Mobilitäts-
management
E-Flotten und E-Logistik
Voraussichtlich ab Februar 2021 wird im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK wieder eine Einreichmöglichkeit im Bereich E-Mobilitätsmanagement, E-Flotten, und E-Logistik zur Verfügung stehen.
Ab 01.03.2019 werden im Rahmen der #mission 2030 E-Mobilitätsoffensive des BMK Maßnahmen im Bereich E-Mobilitätsmanagement, E-Flotten, und E-Logistik unterstützt. Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 31.12.2020 möglich.
Wer wird gefördert?
Förderungsmittel für Maßnahmen im Bereich E-Mobilitätsmanagement, E-Flotten und E-Logistik werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden E-Mobilitätsprojekte wie beispielsweise E-Flotten, E-Busse, E-Logistik und E-Sonderfahrzeuge sowie die Kombination mehrerer E-Mobilitätsmaßnahmen. Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Förderung für Maßnahmen im Bereich E-Mobilitätsmanagement, E-Flotten und E-Logistik grundsätzlich im Rahmen der Umweltförderung im Inland erfolgt. Sollte Ihr Projekt jedoch den Kriterien einer Förderung mit Mitteln aus dem Programm für ländliche Entwicklung (LE 14-20) entsprechen, wird die Förderung durch den Klima- und Energiefonds unter adaptierten Förderungsbedingungen vergeben. Nähere Informationen zum Aktionsprogramm klimaaktiv mobil im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung (LE 14-20) finden Sie hier.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Wie verläuft der Förderungs-Prozess?
Serviceteam Verkehr und Mobilität
T: 01/31 6 31-716
F: 01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at






