
ELEKTRO-FAHRZEUGE ZUR PERSONENBEFÖRDERUNG
Die Förderaktion 2022 ist beendet. Die nächste Einreichmöglichkeit für E-Mobilitätsprojekte gibt es voraussichtlich ab Ende Jänner 2023. Informationen zur Förderungsaktion 2023 finden Sie auf unserer Übersichtsseite E-Mobilitätsförderungen 2023.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Anschaffung von neuen E-Leichtfahrzeugen (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e) und Zweirädern mit reinem Elektroantrieb der Klasse L1e und L3e (E-Mopeds und E-Motorräder). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.
Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-Leichtfahrzeuge, Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder für Betriebe verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). NEUREGISTRIERUNGEN SIND DERZEIT NICHT MÖGLICH.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein dürfen. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.
Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines E-Mobilitätsbonus der Importeure und dessen Nennung mit entsprechendem Informationstext. Diesen finden Sie im Leitfaden. Nur wenn der E-Mobilitätsbonus gemäß Informationstext auf der Rechnung bzw. im Leasingvertrag angeführt ist, kann auch der vereinbarte Bundesanteil zur Auszahlung gelangen. Für E-Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e) entfällt diese Verpflichtung. Förderungsanträge mit Rechnungen bzw. Leasingverträgen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden abgelehnt. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung bzw. Vorauszahlung in der Höhe der erwarteten Förderung (netto) erforderlich.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnungen
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Zulassungsbescheinigung
- im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag
- einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von E-Fahrzeugen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:
Diese wird mit Ihrem Förderungsantrag ebenfalls beantragt und durch die KPC geprüft. Weitere Informationen finden Sie hier: Landesförderungen
Darüber hinaus kann es auch in anderen Bundesländern Förderungen geben, die nicht von der KPC abgewickelt werden. Informationen hierzu erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Allgemeine Vertragsbedingungen
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #170
Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-747
01/31 6 31-104
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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