Förderung der Sanierung von Altlasten
Erkundung, Planung, Bauleistungen, Räumung, Entsorgung, Bauaufsicht, begleitende Analytik, Betriebskosten etc.
Wer wird gefördert ?
Förderungsmittel für die Altlastensanierung werden für
- Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Altlastenliegenschaft
- zur Sanierung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung
bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch, unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer einreichen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer Altlast zusammenhängen.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:
- Vorleistungen (Erkundung, Planung)
- Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
- Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre
- Ablösen, Entschädigungen
- Wiederherstellungsmaßnahmen
- Beweissicherungsmaßnahmen
- Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
- immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
- Eigenleistungen
- Altlastenbeitrag
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Wie verläuft der Förderungs-Prozess?
Ansprechpartner in der KPC
Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg
DI Moritz Ortmann
T: 01/31 6 31-430
F: 01/31 6 31-99430
M.Ortmann(at)kommunalkredit.at
Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Wien
DI Sebastian Holub
T: 01/31 6 31-225
F: 01/31 6 31-99225
S.Holub(at)kommunalkredit.at
Burgenland, Kärnten, Steiermark
DI Dr. Thomas Wirthensohn
T: 01/31 6 31-242
F: 01/31 6 31-99242
T.Wirthensohn(at)kommunalkredit.at
