Wer kann eine Förderung beantragen?
Physische oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten.
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschalförderung EUR 2.100,- für die Wassererschließung inkl. Drucksteigerung; EUR 900,- für die Wassererschließung mittels Quellen; EUR 10,- pro Laufmeter Wasserleitung; EUR 500,- für die Wasseraufbereitung; EUR 140,- pro m³ Wasserspeicher; Bundesförderung max. im Ausmaß der Landesförderung.