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Einzel-Wasserversorgung

Was wird gefördert?
Die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Physische oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten.

Wie hoch ist die Förderung?
Pauschalförderung EUR 2.100,- für die Wassererschließung inkl. Drucksteigerung; EUR 900,- für die Wassererschließung mittels Quellen; EUR 10,- pro Laufmeter Wasserleitung; EUR 500,- für die Wasseraufbereitung; EUR 140,- pro m³ Wasserspeicher; Bundesförderung max. im Ausmaß der Landesförderung.

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