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Einzel-Abwasserbeseitigung ≤ 50EW

Was wird gefördert?
Die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) für bis zu vier Objekte.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Physische oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten.

Wie hoch ist die Förderung?
Pauschalförderung EUR 20,- pro Laufmeter Kanal; EUR 2.500,- für Abwasserreinigungsanlagen bis 15EW, darüber hinaus EUR 140,- pro jedem weiteren EW; Bundesförderung max. im Ausmaß der Landesförderung.

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