Wer kann eine Förderung beantragen?
Physische oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten.
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschalförderung EUR 20,- pro Laufmeter Kanal; EUR 2.500,- für Abwasserreinigungsanlagen bis 15EW, darüber hinaus EUR 140,- pro jedem weiteren EW; Bundesförderung max. im Ausmaß der Landesförderung.