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Einzel-Abwasserbeseitigung > 50EW

Was wird gefördert?
Die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit einer Aubaugröße von > 50EW für bis zu vier Objekte oder der Anschluss (Kanalisation plus zugehörige Anlagenteile wie Pumpwerke etc.) an ein öffentliches Netz für bis zu vier Objekte > 1km.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Physische oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten.

Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten; Bundesförderung max. im Ausmaß der Landesförderung.

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