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Photovoltaik-Anlagen 2012

Eine Förderung des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, sofern sie überwiegend der Versorgung privater Wohngebäude dienen. Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, gefördert werden die ersten 5 kWpeak einer Anlage.

Das Ausmaß der Förderung in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses beträgt für freistehende/Aufdach-Anlagen bis zu einer Obergrenze von 5 kWpeak 800 Euro/kWpeak. Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Obergrenze von 5 kWpeak 1.000 Euro/kWpeak. mehr


Antragstellung
Im rechten Download-Bereich finden Sie den Leitfaden zur Förderungsaktion, das Infoblatt mit den häufig gestellten Fragen (FAQ), sowie den Link zum Online-Antrag. Eine Einreichung der Förderungsanträge ist ausschließlich online und im für das jeweilige Bundesland (entscheidend ist der Projektstandort) vorgesehenen Zeitraum möglich. Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten.

Einreichtermine
Kärnten 23.4.2012, 18:00h bis 30.6.2012 18:00h
Niederösterreich 23.4.2012, 18:00hbis 30.6.2012 18:00h
Vorarlberg 23.4.2012, 18:00h bis 30.6.2012 18:00h
Oberösterreich 24.4.2012, 18:00h bis 30.6.2012 18:00h
Salzburg 24.4.2012, 18:00hbis 30.6.2012 18:00h
Tirol 24.4.2012, 18:00hbis 30.6.2012 18:00h
Burgenland 25.4.2012, 18:00hbis 30.6.2012 18:00h
Steiermark 25.4.2012, 18:00hbis 30.6.2012 18:00h
Wien 25.4.2012, 18:00hbis 30.6.2012 18:00h



Die Mittelvergabe erfolgt chronologisch für jedes Bundesland getrennt, entsprechend der Reihenfolge der durchgeführten Registrierung.

Ihre vollständig eingereichten Antragsunterlagen werden durch unsere Mitarbeiter/innen geprüft und beurteilt. Gleichzeitig erhalten Sie ein Bestätigungsmail über den Eingang Ihres Antrages bei der KPC. Aufgrund Ihrer Antragsunterlagen wird ein Förderungsvorschlag erarbeitet und dem Präsidium des Klima- und Energiefonds zur Genehmigung vorgelegt. Im Anschluss daran erhalten Sie von uns Ihren Förderungsvertrag. Diesem liegt die Annahmeerklärung bei, welche Sie fristgerecht an die KPC retournieren müssen, damit der Vertrag rechtswirksam wird.

Auszahlung
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung inklusive aller geforderten Unterlagen. Nach der positiven Prüfung durch unsere Mitarbeiter/innen erfolgt die Überweisung auf Ihr Konto.

Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zur Förderungsaktion sowie zur Landesförderung  Wien finden Sie im rechten Download-Bereich.



 

Kontakt

Serviceteam Photovoltaik
T: +43 (1) 31 6 31-730
F: +43 (1) 31 6 31-99730
Serviceteam Photovoltaik
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