Eine Förderung des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, sofern sie überwiegend der Versorgung privater Wohngebäude dienen. Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, gefördert werden die ersten 5 kWpeak einer Anlage.
| Kärnten | 23.4.2012, 18:00h | bis 30.6.2012 18:00h |
| Niederösterreich | 23.4.2012, 18:00h | bis 30.6.2012 18:00h |
| Vorarlberg | 23.4.2012, 18:00h | bis 30.6.2012 18:00h |
| Oberösterreich | 24.4.2012, 18:00h | bis 30.6.2012 18:00h |
| Salzburg | 24.4.2012, 18:00h | bis 30.6.2012 18:00h |
| Tirol | 24.4.2012, 18:00h | bis 30.6.2012 18:00h |
| Burgenland | 25.4.2012, 18:00h | bis 30.6.2012 18:00h |
| Steiermark | 25.4.2012, 18:00h | bis 30.6.2012 18:00h |
| Wien | 25.4.2012, 18:00h | bis 30.6.2012 18:00h |
Die Mittelvergabe erfolgt chronologisch für jedes Bundesland getrennt, entsprechend der Reihenfolge der durchgeführten Registrierung.
Ihre vollständig eingereichten Antragsunterlagen werden durch unsere Mitarbeiter/innen geprüft und beurteilt. Gleichzeitig erhalten Sie ein Bestätigungsmail über den Eingang Ihres Antrages bei der KPC. Aufgrund Ihrer Antragsunterlagen wird ein Förderungsvorschlag erarbeitet und dem Präsidium des Klima- und Energiefonds zur Genehmigung vorgelegt. Im Anschluss daran erhalten Sie von uns Ihren Förderungsvertrag. Diesem liegt die Annahmeerklärung bei, welche Sie fristgerecht an die KPC retournieren müssen, damit der Vertrag rechtswirksam wird.
Auszahlung
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung inklusive aller geforderten Unterlagen. Nach der positiven Prüfung durch unsere Mitarbeiter/innen erfolgt die Überweisung auf Ihr Konto.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zur Förderungsaktion sowie zur Landesförderung Wien finden Sie im rechten Download-Bereich.