Förderungsaktion abgeschlossen
Gefördert wurden gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, sofern sie überwiegend der Versorgung privater Wohngebäude dienen, und im Zuge des Erwerbs und des Baus eines Fertighauses errichtet werden.
Das Ausmaß der Förderung in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses beträgt bis zu einer Obergrenze von 5 kWpeak 950 Euro/kWpeak für gebäudeintegrierte und 800 Euro/kWpeak für Aufdach- bzw. aufgeständerte Anlagenteile. Mindestens 50 % der installierten Anlagenleistung muss durch gebäudeintegrierte Photovoltaik-Module bereitgestellt werden. mehr
Anträge konnten bis 30.11.2012 gestellt werden.
Weitere Informationen
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