Wer kann eine Förderung beantragen?
Der Förderungswerber muss zur Durchführung des Forschungsvorhabens befähigt sein und über entsprechende Referenzen sowie erfahrenes Personal verfügen.
Wie hoch ist die Förderung?
25% bis zu 100% der förderungsfähigen Kosten. Das Förderungsausmaß richtet sich danach, in welche Forschungskategorie (vorindustrielle Technologieentwicklung, angewandte Forschung oder Grundlagenforschung) das Projekt einzuordnen ist.
Forschungsschwerpunkte 01/2010 bis 12/2012:
1) Nanotechnologie in der Altlastensanierung
2) Weiterentwickung von in-situ Technologien und deren Kombination, insbesondere chemische in-situ Technologien