Was wird gefördert?
Die Anschaffung von maximal zehn alternativ betriebenen Fahrzeugen (Erdgas-/Biogas- und Elektrofahrzeuge, Superethanol- und Hybridfahrzeuge) bzw. die Umrüstung von maximal zehn fossil betriebenen Fahrzeugen auf Pflanzenöl-, Biodiesel-, Superethanol- und Erdgas-/Biogasbetrieb.
Das höchstzulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge darf je 3,5 Tonnen betragen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind (Gebietskörperschaften, Betriebe, Verbände, gemeinnützige Vereine etc.).
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschale in Abhängigkeit von der Art der Umstellung, jedoch max. 30% (50% für Gebietskörperschaften) der umweltrelevanten Investitionskosten.
Voraussetzungen
Antragsstellung vor Anschaffung der Fahrzeuge erforderlich.