Umweltförderung im Ausland
Was wird gefördert?
Investitionsmaßnahmen von Unternehmen und Gemeinden v.a. im Bereich der Verringerung von Luftemissionen, der Forcierung des Einsatzes Erneuerbarer Energieträger sowie der Energieeffizienz im Ausland, die eine wesentliche Verbesserung der Umweltsituation in Österreich erzielen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Unternehmen oder Gebietskörperschaften aus der Tschechischen Republik, Slowakei, Slowenien und Ungarn, von denen wesentliche umweltbelastende Auswirkungen auf Österreich ausgehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Max. 10% der umweltrelevanten Investitionskosten ohne internationale Kofinanzierung bzw. max. 15% der umweltrelevanten Investitionskosten mit internationaler Kofinanzierung.
Voraussetzungen
Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen; die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens EUR 150.000,- betragen. Ein Nachweis darüber, dass österreichische Unternehmen die Möglichkeit hatten, für die wesentlichen Anlagenteile ein Angebot zu legen, ist erforderlich.
Kontakt
Eine Förderung des