Was wird gefördert?
Mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen angetriebene Wärmepumpenanlagen mit einer thermischen Leistung bis zu 400 kW zur Heizwärme- und/oder Warmwasserversorgung von betrieblich genutzten Objekten.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Wie hoch ist die Förderung?
150 Euro / Tonne jährliche CO2-Reduktion, max. 10.000 Euro je Projekt.
Voraussetzungen - abhängig von der thermischen Leistung.
Für Wärmepumpen bis 400 kWthermisch:
Eine Mindest-Leistungszahl (COP) von 4,0 muss erreicht werden. Der Strombedarf der Wärmepumpe muss mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) gedeckt werden.
Anträge sind nach Umsetzung, jedoch spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung, an die Kommunalkredit Public Consulting zu übermitteln.
Für Wärmepumpen ab 400 kWthermisch:
Eine Mindest-Leistungszahl (COP) von 4,0 muss erreicht werden. Der Strombedarf der Wärmepumpe muss mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen.
Der Antrag muss vor Projektbeginn bei der Kommunalkredit Public Consulting einlangen.
Mit der Einreichung des Antragsformulars für die Umweltförderung im Inland wird automatisch auch die KLUP-Förderung beantragt und von der KPC bearbeitet. Voraussetzung für eine KLUP-Förderung ist der Projektstandort im Land Salzburg.