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Thermische Solaranlage für Betriebe

Was wird gefördert?
Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung inklusive Verrohrung, Wärmespeicher und Verteilernetzen mit einer maximalen Kollektorfläche von 100m².

Wer kann eine Förderung beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.

Wie hoch ist die Förderung?
225 Euro / Tonne jährliche CO2-Reduktion, max. 10.000 Euro je Projekt.

Voraussetzungen  - abhängig von der Kollektorfläche und Nutzung der Anlage.

Für Solaranlagen bis 100m² Kollektorfläche, die nicht zur Kühlung eingesetzt werden:
Anträge sind nach Umsetzung
, jedoch spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung, an die Kommunalkredit Public Consulting zu übermitteln.

Für Solaranlagen ab 100m² Kollektorfläche sowie Anlagen zur Kühlung:
Die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Der Antrag muss vor Projektbeginn bei der Kommunalkredit Public Consulting einlangen.


Mit der Einreichung des Antragsformulars für die Umweltförderung im Inland wird automatisch auch die KLUP-Förderung beantragt und von der KPC bearbeitet. Voraussetzung für eine KLUP-Förderung ist der Projektstandort im Land Salzburg.

Kontakt

Serviceteam Solaranlage bis 100m²
T: 01/31631-714
F: 01/31631-104
Serviceteam Solaranlage bis 100m²
Serviceteam Solaranlage ab 100m² und Anlagen für Kühlung
T: 01/31631-713
F: 01/31631-104
Serviceteam Solaranlage ab 100m² und Anlagen für Kühlung
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