Was wird gefördert?
Umstellung von herkömmlichen Beleuchtungssystemen auf LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Objekten.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Wie hoch ist die Förderung?
50 Euro / Tonne jährliche CO2-Reduktion, max. 25.000 Euro je Projekt.
Voraussetzungen
Anträge sind nach Umsetzung, jedoch spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung, an die Kommunalkredit Public Consulting zu übermitteln. Mit der Einreichung des Antragsformulars für die Umweltförderung im Inland wird automatisch auch die KLUP-Förderung beantragt und von der KPC bearbeitet.
Voraussetzung für eine KLUP-Förderung ist der Projektstandort im Land Salzburg.