Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten!
Gefördert werden Maßnahmen zur Vermeidung, stofflichen und thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr
Antragstellung
Im rechten Download-Bereich finden Sie das Infoblatt zur Antragstellung sowie den Link zum Online-Antrag.
Auszahlung
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung.
Weitere Informationen
Details zur Förderungsvergabe Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.