Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, jedoch keine Privatpersonen.
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschale in der Höhe von 250 Euro pro Ladestation für einspurige Fahrzeuge bzw. 500 Euro pro Ladestation für mehrspurige Fahrzeuge, jedoch max. 30% (50% für Gebietskörperschaften) der umweltrelevanten Investitionskosten. Die Förderung wird als „De-minimis"-Förderung gewährt.
Voraussetzungen
Online-Antragsstellung vor Anschaffung bzw. Baubeginn der E-Ladestationen erforderlich.