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Mobilitätsmanagement für Freizeit und Tourismus

Holen Sie sich Ihre Mobilitätsförderung - bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten!

Gefördert werden tourismusorientierte Umweltschutzmaßnahmen im Mobilitätsbereich, die über die Sonderaktionen des klima:aktiv mobil Förderungsprogrammes hinausgehen. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus. Einreichen können sämtliche natürlichen und juristischen Personen, die im Freizeit- und Tourismusbereich tätig sind. mehr

Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung vor Umsetzung der Maßnahme bzw. vor Lieferung der Fahrzeuge erfolgen muss.
Im rechten Download-Bereich finden Sie das Infoblatt zur Antragstellung sowie den Link zum Online-Antrag.

Auszahlung
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung.

Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Publizitätsmaßnahmen auf geförderten Fahrzeugen bzw. Anlagen ein Aufkleber des klima:aktiv mobil Förderungsprogrammes anzubringen ist.

Weitere Informationen
Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

 

Kontakt

Serviceteam Verkehr und Mobilität
T: 01/31631-716
F: 01/31631-104
Serviceteam Verkehr und Mobilität

 

 

Eine Förderung des Lebensministeriums
im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderungsprogrammes

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