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Stromerzeugung in Insellage auf Basis erneuerbarer Energieträger

Holen Sie sich Ihre Umweltförderung - bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten!

Gefördert werden Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen oder elektrische Energiespeicher zur Versorgung von Berghütten). Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen so­wie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. mehr 

Antragstellung
Im rechten Download-Bereich finden Sie das Infoblatt zur Antragstellung sowie den Link zum Online-Antrag.

Auszahlung
Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung.


Weitere Informationen
Details zur Förderungsvergabe
(Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

 

Konakt

Serviceteam Stromerzeugung in Insellage
T: 01/31631-713
F: 01/31631-104
Serviceteam Stromerzeugung in Insellage
                                Eine Förderung des /uploads/Logo BMLFUW klein