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Betriebliche Umweltförderung

Rechtliche Grundlagen
Den rechtlichen Rahmen der betrieblichen Umweltförderung (Umweltförderung im Inland, UFI) bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien. Die wichtigsten nationalen Grundlagen sind das Umweltförderungsgesetz (UFG) und die darauf basierenden Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland 2009. Die nationalen Grundlagen basieren v.a. auf den folgenden europäischen Regelungen: "De-minimis"-Verordnung, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und Umweltleitlinien. Weitere Informationen finden Sie im rechten Download-Bereich.

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag
Der Förderungsvertrag wird zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als „Förderungsgeber", vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien und dem im Online-Antrag genannten Antragsteller als „Förderungsnehmer" abgeschlossen.

Es gelten:
Vertragsbedingungen für Projekte, für die eine Förderung VOR Umsetzung beantragt wird
Vertragsbedingungen für Projekte, für die eine Förderung NACH Umsetzung beantragt wird

Zielgruppen
Die betriebliche Umweltförderung dient vorrangig der Förderung von Umweltschutzmaßnahmen in Betrieben. Das bedeutet, dass die Zielgruppen dieses Förderungsinstruments Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sind.

Neben dem betrieblichen Fokus können auch Umweltprojekte von sogenannten „Nicht-Wettbewerbsteilnehmern" wie beispielsweise Konfessionsgemeinschaften, Vereinen sowie Körperschaften öffentlichen Rechts (Verbände etc.) unterstützt werden. Gebietskörperschaften wie Gemeinden können nur in Form eines „Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit" gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie im rechten Downloadbereich.

Förderungsberechnung
Die betriebliche Umweltförderung soll mit Hilfe von Investitionszuschüssen einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionsmaßnahmen bieten,
-) für die kein behördlicher oder gesetzlicher Auftrag existiert,
-) die einen positiven Umwelteffekt auslösen und
-) die aufgrund einer zu langen Amortisationszeit einen Anreiz zur Umsetzung benötigen.

Zweck der Förderung ist die Erzielung von Umwelteffekten, wie die Reduktion von Treibhausgasen v.a. CO2-Emissionen, die Vermeidung oder Verringerung von Luftschadstoffen, gefährlichen Abfällen oder Betriebslärm. Die Höhe der Förderung wird von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) berechnet und hängt neben den förderungsfähigen Kosten von einer Reihe von Faktoren wie den rechtlichen Rahmenbedingungen, der Art der Maßnahme und dem Ausmaß des erzielten Umwelteffektes ab. Weitere Informationen finden Sie im rechten Downloadbereich.

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