Wer kann eine Förderung beantragen?
Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet sowie zur Sanierung oder Sicherung einer Altlast Verpflichtete gemäß Gewerbeordnung, Wasserrechtsgesetz oder Abfallwirtschaftsgesetz. Darüber hinaus können - unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast - Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer stets als Förderungswerber auftreten.
Wie hoch ist die Förderung?
Maximal 55% bis 95% der förderungsfähigen Kosten. Das Förderungsausmaß für Betriebe als Förderungsnehmer wird durch die Kriterien "Prioritätenklasse der Altlast" und "für die Verschmutzung Verantwortlicher" bestimmt.
Der Altlastenbeitrag kann bis zu 100% gefördert werden.